REFERENDUM
gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen über Ausländer (Ausländergesetz AuG) respektive die Änderung vom 16. Dezember 2016.
Im Bundesblatt veröffentlicht am: 28. Dezember 2016
Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art.141 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59a – 66, dass die Änderung des Ausländergesetzes (AuG) vom 16. Dezember 2016 der Volksabstimmung unterbreitet werde.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen.
Kanton:
PLZ:
Politische Gemeinde:
Nr.
Name, Vorname
Blockschrift und eigenhändig
Geburtsdatum
Tag, Monat, Jahr
Wohnadresse
Strasse, Hausnummer
Eigenhändige Unterschrift
Kontrolle
Leer lassen
1
2
3
4
5
Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2017
Die unterzeichnende Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ____ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.
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Weitere Unterschriftenlisten können unter www.umei-nei.ch heruntergeladen werden.
Die unterzeichneten Unterschriftenlisten (auch nur teilweise ausgefüllte) können direkt der zuständigen Gemeindestelle zugestellt werden, wenn der Absender die Mitgliedschaftsvereinbarung unterschrieben dem Komitee „umei-nei“, Postfach 537, 6014 Luzern–Littau zugestellt hat.